Den Anspruch auf „Toiletten für Alle“ bzw. den, solche zu etablieren, erheben auch andere. Unter der Bezeichnung „Toilette für Alle“ setzt sich die Stiftung Leben pur „dafür ein, dass es bundesweit an allen öffentlichen Orten “Toiletten für alle” gibt.“ Alle bezieht dabei in erster Linie Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ein. Das Land Baden-Württemberg schreibt auf seiner Projekt-Homepage auf die Frage was „Toiletten für alle“ seien: „Darunter versteht man ein Rollstuhl-WC mit zusätzlicher Pflegeliege für Erwachsene, einem Patientenlifter, Windeleimer und ganz viel Bewegungsfläche.“ Das zuständige baden-württembergische Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren förderte 2015 mit insgesamt bis zu 300.000€ die „Ausstattung eines geeigneten Raumes zur „Toilette für Alle“.“ Förderungsfähig waren dabei
- (Höhenverstellbare) Bank / Liege (mit Sicherheitsgitter),
- Lifter, elektrischer Lifter mit Radius 2,5m (Befestigung an Decke oder Wand),
- Notruf,
- Windeleimer
Schilder, die vorhandene Toiletten zu all-gender-WCs erklären, sind demnach nicht förderungsfähig und der Anspruch „für alle“ wird verfehlt. – Die Einrichtung barriereabbauender Sanitäranlagen ist dringend notwendig! Die Kritik richtet sich nicht gegen entsprechende Bemühungen. Interessanter Weise werden die „Toiletten für alle“ scheinbar selbstverständlich nicht mehrfach angelegt, um eine Geschlechtertrennung unter den Nutzer*innen zu ermöglichen. Warum ist eine Trennung bei nicht schwer und/oder mehrfach behinderten Menschen notwendig?